Brennstoffhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen!

Während der Gaspreis bereits seit März gedeckelt ist und Gaskunden mit der Übernahme des Abschlages im Dezember bereits entlastet wurden, mussten private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, länger auf die Hilfen vom Bund warten. Ab dem 4. Mai können die Haushalte in Schleswig-Holstein nun diese Härtefallhilfen für das Jahr 2022 beantragen.

Die Beantragung ist über das von 13 Bundesländern genutzte Online-Portal möglich. Einen Anspruch auf die Härtefallhilfen haben alle Haushalte, deren Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas, vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 sich mindestens verdoppelt haben. Als Erstattung erhalten die Haushalte 80 Prozent der Mehrkosten über dem verdoppelten Preis im Vergleich zum bundeseinheitlichen Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers aus dem Jahr 2021.

Ob der einzelne Haushalt für die Härtefallhilfe in Frage kommt, kann bereits vorab unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN geprüft werden.

„Die enorm gestiegenen Energiekosten stellen die privaten Haushalte in unserem Land vor große Herausforderungen. Nachdem Haushalte, die mit leitungsgebundenen Energieträgern wie Gas oder Fernwärme heizen, bereits entlastet wurden, können nun endlich auch die anderen Haushalte über die Brennstoffhilfe entlastet werden. Mit bis zu 2000 Euro pro Haushalt, werden Eigentümer und auch Mieter spürbar entlastet“, so die Segeberger CDU-Landtagsabgeordneten Ole Plambeck, Patrick Pender, Katja Rathje-Hoffmann und Sönke Siebke. „Mietende Haushalte können dabei die Entlastung, über die vom Vermieter beantragte und weitergegebene Hilfe erhalten“, so die CDU-Landtagsabgeordneten abschließend.