Katja Rathje-Hoffmann am 26. Januar im Landtag – Rede und Bericht

Katja Rathje-Hoffmann   26.01.2017

Ein Runder Tisch ersetzt keine parlamentarische Arbeit

Katja Rathje-Hoffmann MdL

Anfang Juni 2015 erfuhren wir von den tragischen Ereignissen in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof in Dithmarschen. Es ist zwischen uns allen hier unstrittig, dass wir uns intensiver um die Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen in Schleswig-Holstein kümmern müssen.

Diese Erkenntnis, die weiteren Missstände in der Einrichtung und der unprofessionelle Umgang des verantwortlichen Sozialministeriums führten im September 2015 zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Der Friesenhofskandal zeigt deutlich, dass bei uns im Land etwas möglich war, womit keiner gerechnet hatte: Dass in Einrichtungen zum Schutze von Kindern das Kindeswohl selbst gefährdet sein kann.

Als Alternative zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschloss die regierungstragende Koalition die Einrichtung eines „Runden Tisches“ zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen. Und hier setzt meine erste Kritik an. Am Instrument „Runder Tisch“. Denn Runde Tische sind nach der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags außerhalb des üblichen parlamentarischen Verfahrens.

Rein rechtlich gibt es das Instrument des Runden Tisches in unserem Landtag eigentlich gar nicht. Sie mögen eine informelle Gesprächsrunde darstellen. Und dazu ist eine gebundene Zusammenfassung erschienen, in der wir nun noch einmal alles nachlesen können. Aber parlamentarische Schritte folgen daraus unmittelbar nicht!

Denn wenn es um die Frage geht, wie wir Kindern und Jugendlichen in stationären Heimen größtmöglichen Schutz gewähren können, dann gehört das unmittelbar in den zuständigen Fachausschuss. Dort können dann sofort die für erforderlich erachteten Schritte ergriffen werden.

Immer wieder erreichten uns neue Informationen über Vorkommnisse in unterschiedlichen Einrichtungen, die uns doch mehr als nachdenklich stimmen müssen und – den Handlungsbedarf aufzeigen. Eines sage ich auch deutlich: Ein Abwarten auf Änderungen im Bund hilft den Betroffenen überhaupt nicht.

Teilweise ist es den Abgeordneten aufgrund von Terminkollisionen mit anderen Ausschüssen nicht einmal möglich gewesen, am Runden Tisch teilzunehmen. Da stelle ich mir die Frage, wie wir mit den dort geführten Diskussionen und den zusammen gestellten Ergebnissen sinnvoll arbeiten sollen, wenn ein Abgeordneter nicht einmal teilnehmen kann?

Wir haben doch Ausschüsse, die terminlich aufeinander abgestimmt werden. Sie sind das bewährte parlamentarische Mittel, um Fachleute anzuhören. Wenn Sie sich im Ausschuss die Zeit nehmen, die Sie für den Runden Tisch vorgesehen haben, wären viele Diskussionen und Gespräche mit Fachleuten auch hier möglich. Ich kann nachvollziehen und bestreite gar nicht, dass Runde Tische endlich mal zu Diskussionen unter Fachleuten führen.

Aber: Anhörungen sind nicht dazu da, dass sich Experten untereinander austauschen. Sie sind für unsere Arbeit im Parlament zwingend notwendig zur Erörterung und Diskussion von Themen und Problemen innerhalb des parlamentarischen Verfahrens. Fachdiskussionen können auch außerhalb des Parlamentes durchgeführt werden. Zum Beispiel durch das zuständige Ministerium.

Anhörungen und Runde Tische lassen sich nicht gleichsetzen. Die Implementierung von Runden Tischen ist quasi die Selbstentmachtung des Parlaments, weil der Eindruck entstehen könnte, dass vorhandene rechtliche Instrumente nicht ausreichen, um die betreffenden Aufgaben angemessen zu bewältigen.

Dazu sage ich: Auch mit den vorhandenen Instrumenten können wir die aus dem Friesenhofskandal resultierenden Aufgaben sehr gut bewältigen. Bereits im Juli 2015 haben wir einen Antrag zu den Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in stationären Heimen eingebracht. Unter Berücksichtigung dessen, was die Jugendministerkonferenz bereits im Mai 2015 beschlossen hat.

Unstrittig zwischen uns allen sind notwendige Änderungen am den Paragraphen 45 ff SGB VIII. Dies muss aber auf Bundesebene erfolgen. Insbesondere müssen wir uns auch mit der Beschulung von Kindern und Jugendlichen in einer Regelschule befassen. Aus fachlicher und rechtlicher Sicht ist es dringend geboten, eine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die in Erziehungseinrichtungen untergebracht sind, sicherzustellen, unabhängig von der Frage, wo sie gemeldet sind.

Zum Thema Fachkräftemangel ist anzumerken, dass wir bereits mehrfach eine Kampagne für die Care Berufe beantragt haben, weil für uns schon länger klar war, dass wir einen Fachkräftemangel auch bei den Erzieherinnen und Erziehern haben. Diese Anträge haben sie einfach abgelehnt. Sie sehen daran, dass schon Vieles hätte angeschoben werden können, wenn Sie es auch wirklich gewollt hätte ohne dieses Ablenkmanöver mit dem Runden Tisch.

 

zur Pressemitteilung

Waldkindergärten auch hier ermöglichen, ohne mal wieder die Schuld an andere abzuschieben

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, hat die heutige (26. Januar 2016) Forderung der Grünen Landtagsfraktion nach einer Änderung des Bundesbaurechts zur Ermöglichung von Waldkindergärten als hilflos bezeichnet:

„Es hat einen Grund, weshalb EXTRA 3 sich über Schleswig-Holstein lustig macht – in anderen Bundesländern haben Waldkindergärten trotz identischen Bundesbaurechts diese Probleme nicht. Dort gibt es nämlich Landespolitiker, die nicht immer die Schuld an andere abschieben. SPD, Grüne und SSW sind an Hilflosigkeit wirklich nicht zu überbieten“, erklärte Rathje-Hoffmann in Kiel.

Beispielsweise gebe es in Hessen im Landeswaldgesetz eine Regelung (§ 15 (5)), die eine über das zulässige Maß hinausgehende Benutzung des Waldes mit Zustimmung des Waldbesitzers ermöglicht.

„Eine Abstellung von Bauwagen kann dann mit dem Waldbesitzer vertraglich geregelt werden. Das ist einfach und ohne Änderung des Bundesbaurechts möglich“, so Rathje-Hoffmann.

Demgegenüber sei durch die Landesregierung in Schleswig-Holstein über einen Klarstellungserlass ausdrücklich betont worden, dass mobile Bauwagen als Schutzunterkunft für Waldkindergärten der Genehmigungspflicht unterliegen.

„Das ist eben der Unterschied: Eine Landesregierung traut Waldbesitzern zu, etwas selbst zu regeln und erlässt entsprechende Gesetze. Die Albig-Regierung in Schleswig-Holstein jammert über Bundesrecht und lässt die Kinder im Wald im Regen stehen. Und deswegen sind sie auch bei EXTRA 3“, sagte die CDU-Abgeordnete.

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