Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich sehr, dass Sie mich auf meiner Homepage besuchen.
Die Zukunft unseres Landes liegt in unseren Händen.
Schleswig-Holstein steht vor einer schwierigen Haushaltssituation. Um das in der Landesverfassung festgelegte Neuverschuldungsverbot ab dem Jahr 2020 einzuhalten, müssen wir uns auf die wesentlichen Aufgaben des Landes konzentrieren. Eine strenge Auf- und Ausgabendisziplin betrifft alle Haushaltsbereiche des Landes, um die finanzielle Handlungsfähigkeit auch künftig für die kommenden Generationen zu erhalten.
Meine Aufgaben als Abgeordnete:
- Vorsitzende des Petitionsausschuss
- Mitglied im Sozialausschuss
- Mitglied in der Enquete-Kommission “Norddeutsche Kooperation”
- Stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsausschuss
- Stellvertretendes Mitglied im Umwelt- und Agrarausschuss
Meine Aufgaben als Landtagsabgeordnete bereiten mir viel Freude, und ich setze mich mit großem Engagement für die Menschen in Norderstedt und Umgebung sowie im ganzen Land ein.
Es grüßt Sie ganz herzlich
Katja Rathje-Hoffmann, MdL
Die Landtagskandidaten der CDU im Kreis Segeberg laden herzlich dazu ein, über das Wahlprogramm für die Landtagswahl 2012 zu diskutieren. Sowohl Mitglieder als auch Gäste, die nicht Mitglied der CDU sind, haben in dem Internetforum www.programmdialog.de die Möglichkeit, das Programm mitzudiskutieren.
Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion zur EU-Hygieneverordnung für Tagesmütter und Tagesväter erklärte die familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann:
„Seit 2006 sorgt die EU-Lebensmittel-Hygieneverordnung für einheitliche Standards in ganz Europa. Laut EU-Kommission ist von dieser Verordnung ausgenommen, wer nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereitet oder serviert.“
Praktisch bedeutet die Umsetzung der Hygieneverordnung: die Grundregeln der Küchenhygiene müssen von Tagesmüttern/Tagesvätern beachtet werden. So sind sie verpflichtet, allgemeine Grundregeln der Lebensmittelhygiene und Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten. „Diese Hygienestandards sind jedoch keineswegs mit denen zu vergleichen, die zum Beispiel Großküchen oder andere große Lebensmittelunternehmen einhalten müssen. Sie entsprechen vielmehr dem Hygieneniveau, das in jedem gut geführten Haushalt ohnehin eingehalten wird“, so Rathje-Hoffmann weiter.
Tagesmütter und Tagesväter verfügen über ausreichende Informationen zu den einfachen Grundregeln der Küchenhygiene, die bei der Zubereitung von oder Infektionen zu schützen.“ Weitere Anforderungen der Verordnung, zum Beispiel die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Vorrichtungen zum hygienischen Händewaschen, mit Trinkwasserzufuhr und leicht zu reinigenden Flächen, sind so allgemein und flexibel gefasst, dass sie in einem üblichen Haushalt in der Regel bereits erfüllt
werden.
In Schleswig-Holstein sind jeweils Kreise und kreisfreie Städte für die Umsetzung der Verordnung zuständig. Rathje-Hoffmann abschließend: „Unsere Tagesmütter und Tagesväter können somit gut der Hygieneverordnung sowie dem Wohle unserer jungen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern gerecht werden.“







