Katja Rathje-Hoffmann - Rechtssicherheit für alle Beteiligten durch das Kita-Vorschaltgesetz

Original-Rede aus dem Landtag Schleswig-Holstein.

seit 2017 wird bei uns in Schleswig-Holstein am aktuellen Kindertagesförderungsgesetz gearbeitet. Im Frühjahr dieses Jahres gab es, so wie im Gesetz verankert, die Evaluation. Mit dem Ziel, zu überprüfen, was sinnvoll ist, und was weniger praktikabel ist. An dieser Stelle danke ich allen, die sich am Evaluationsprozess beteiligt haben und es auch immer noch tun.

Ein großer Knackpunkt im Kita-Reformprozess war von Anfang an, dass die Träger am Übergangssystem der Finanzierung festhalten wollten. Dieses Finanzierungssystem der Defizitübernahme durch die Standortkommune hat sich von Anfang an bei den freien Trägern und den Standortkommunen bewährt. Es gibt dadurch ein gutes und vertrauensvolles enges Band zwischen der Standortgemeinde und der örtlichen Kita mitsamt ihrem freien Träger. Ab 2025 war ursprünglich die gesetzliche Umstellung auf das pauschale Finanzierungssystem als Zielsystem durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe, also die Kreisjugendämter geplant. Die Kommunen und die freien Träger haben diese Umstellung auf das künftige Zielsystem heftig kritisiert.

Wir haben diese Kritik in unseren Beratungen sehr ernst genommen. Deshalb wird nun das Übergangssystem zum Zielsystem werden. Aus diesem Grunde muss es nun dieses Vorschaltgesetz geben, um in der bewährten Finanzierungslogik rechtssicher bleiben zu können. Wir bereiten hiermit die gesetzliche Grundlage für die Finanzierungsvereinbarungen mit den freien Trägern und den Standortkommunen im Land vor. Das müssen wir gesetzlich festlegen. Ich zitiere aus der neuen Gesetzespassage:

„Bei der Bemessung der Fördermittel zur Finanzierung der Standardqualität dürfen keine Eigenmittel des Einrichtungsträgers einkalkuliert werden.“.

Diese Formulierung ist aus unserer Sicht und der Sicht der LAG sehr hilfreich und konkret. Dieses Vorschaltgesetz bietet Schutz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und schützt vor finanzieller Überforderung der freien Träger.

Es wird auch die Frage gestellt, warum es eine erneute Befristung von 2025 auf 2030 im Gesetz gibt. Die Gründe dafür sind einfach zu benennen. Viele Gesetzespassagen im alten Kitagesetz beziehen sich auf diese Jahreszahl. Die komplette Anpassung wird dann im aktuellen Gesetzentwurf umgesetzt und noch nicht im Vorschaltgesetz, was zu aufwändig wäre. Es gilt wie immer der Grundsatz: Gründlichkeit kommt vor Schnelligkeit!

Im Verlauf der großen Veränderungen im neuen Kitagesetz wird die Umsetzung des 10-Punkte Plans der Koalition stehen.

Dabei geht es vor allem um

  1. die Schließung der durch die Evaluation aufgedeckten Finanzierungslücke von 120 Mio. Euro mit mehr Geld vom Land und den Kommunen,
  2. um die bessere personelle Ausstattung von eingruppigen Kitas,
  3. um die finanzielle Beteiligung des Landes am Bruttoweihnachtsgeld der Beschäftigten,
  4. um die Stärkung der wichtigen Kindertagespflege
  5. und dieser Punkt ist besonders wichtig: um den Einsatz des neuen flexiblen Anstellungsschlüssels für das Personal in den Einrichtungen.

Damit werden wir das Personal effektiver einsetzen können und verhindern somit ungewollte Schließungen. Wir wollen weg vom starren Betreuungsschlüssel und hin zum flexiblen Anstellungsschlüssel, so wie es in Bayern seit langem erfolgreich praktiziert wird.

Wir werden zum Bürokratieabbau beitragen und das alles, ohne die Eltern durch Beitragserhöhungen zu belasten. Für ein noch besseres Kita-Gesetz. Herzlichen Dank!